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Pressestimmen
 
  TV Bericht am 16.01.2008: Galileo/Pro7
zur Fahrzeugvollverklebung

ilber, Schwarz und seit neuestem Weiß – das sind die Lieblingsfarben der Deutschen für ihr Auto. Doch die meisten weißen Autos sind gar nicht weiß. Sondern blau oder schwarz. Wie das geht? Wie aus einem blauen Auto ohne einen Tropfen Lack ein weißes wird?
Wir haben es ausprobiert: Die Blitz-Verwandlung für Autos.
Hier der vollständige Bericht:
Im Galileo-Test: Fahrzeug-Vollverklebung
© Porsche dpa gms
 
  Zeitungsbericht Medical Tribune (Ärztezeitung) vom 20.06.2008 (43. Jahrgang Nr. 25) zu gefährlichen UVA-Strahlen durch Fensterscheiben


Den ganzen Tag im LKW und trotzdem Lupus auf der Schläfe
Autoscheiben versagen beim Sonnenschutz kläglich!

WIESBADEN - Fensterscheiben helfen mitnichten, Hautreaktionen durch UV-Strahlen zu vermeiden. Sowohl Fensterglas als auch Autosicherheitsglas lassen gerade von dem tiefenwirksamen UVA-Licht den Löwenanteil durch.
Sonnenexposition verneinte der Berufskraftfahrer: "Ich sitze doch den ganzen Tag in meinem LKW und bin kaum im Freien!" Wer glaubt, dass Fensterscheiben von UV-induzierten Schäden schützen, irrt gewaltig, betonte Professor Dr. CHRISTIANE BAYERL von der Klinik für Dermatologie, Dr. Horst-Schmidt-Kliniken, Wiesbaden, beim Praxis Update.

Langwelliges UVA geht zu 85% durch
Gerade das langwellige UV-A-Licht, das tief ins Gewebe eindringt, wird von Fensterglas zu 85%, von Autosicherheitsglas zu 70% durchgelassen. So erklärt sich auch, warum der Lupus-erythematodes-kranke Lastwagenfahrer, dem die ganze Zeit die Sonne durchs Seitenfenster auf die Stirn brutzelte, an der linken Schläfe einen ausgeprägten LE-Herd entwickelte. (CG)
 
  Zeitungsbericht Medical Tribune (Ärztezeitung) vom 23.01.2009 (44. Jahrgang Nr. 4) zu gefährlichen UVA-Strahlen durch Fensterscheiben

PKW mit Praxiswerbung gespickt / Was Praxen berufsrechtlich heute alles erlaubt ist
Das "Wie", nicht das "Wo", zählt bei der Arztwerbung

WIESBADEN - Praxisreklame auf einem PKW. Bringt das was? Ist das rechtlich überhaupt zulässig?
Die Fotos, die wir schon einmal in MT vorstellten, hat uns ein MT-Leser übermittelt, der zu richtigen Zeit am richtigen Ort war und schnell zur Kamera griff. Dieser Anblick hat (noch) Seltenheitswert: ein Auto (offenbar des eines Pflegedienstes) rundum gespickt mit Werbung für Praxen.

Werbeform erlaubt?
Darf man das eigentlich? Man darf, beantwortet der Wiesbadener Rechtsanwalt HANS-JOACHIM SCHADE unsere entsprechende Frage, wenn man bestimmte Spielregeln einhält. Vereinfacht gesagt, lauten die so: Was auf dem Praxisschild stehen darf, das darf auch auf einer Autotür stehen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat schon lange entschieden, dass Ärzten Medien jenseits von Lokalzeitungen zur Verfügung stehen: Gemeindeblätter, IHK-Mitteilungen, Jäger- oder Taucherfachblätter, Kundenzeitungen, das lokale Radio etc.

Auf den Inhalt kommt es an
...
Ist eine derartige Werbung überhaupt sinnvoll? Rechtsanwalt Schade meint "Ja".

Hohe Aufmerksamkeit
Der PKW eines ambulanten Pflegedienstes zum Beispiel ist am Niederlassungsort viel unterwegs, wird entsprechend häufig wahrgenommen und könnte ein guter Informationsträger sein. Untersuchungen haben gezeigt, dass zumindest in größeren Orten eine Arztpraxis im Schnitt nur 15% bis 20% der Menschen bekannt ist. Außerdem ist das Interesse des Bürgers an sachlicher Information, welcher Arzt eigentlich welche Leistungen anbietet, groß.

Informationen gefragt
Und besonders für den Arzt, der in seiner schulmedizinischen, eher kurativ ausgerichteten Praxis  noch ein präventives (IGeL-)Angebot aufbauen will, sind Werbemaßnahmen wichtig, erinnert Rechtsanwalt Schade.  (det)
       
       



















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erstellt am 18. August 2001
 zuletzt aktualisiert am 09. February 2009

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