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Pressestimmen |
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TV Bericht am 16.01.2008: Galileo/Pro7
zur Fahrzeugvollverklebung
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ilber, Schwarz und seit
neuestem Weiß – das sind die Lieblingsfarben der Deutschen für
ihr Auto. Doch die meisten weißen Autos sind gar nicht weiß.
Sondern blau oder schwarz. Wie das geht? Wie aus einem blauen
Auto ohne einen Tropfen Lack ein weißes wird?
Wir haben es ausprobiert: Die Blitz-Verwandlung für Autos.
Hier der vollständige Bericht:
Im Galileo-Test: Fahrzeug-Vollverklebung
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Zeitungsbericht Medical Tribune (Ärztezeitung) vom
20.06.2008 (43. Jahrgang Nr. 25) zu gefährlichen UVA-Strahlen
durch Fensterscheiben

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Den ganzen Tag im LKW und trotzdem Lupus auf der Schläfe
Autoscheiben versagen beim Sonnenschutz kläglich!
WIESBADEN - Fensterscheiben helfen mitnichten, Hautreaktionen
durch UV-Strahlen zu vermeiden. Sowohl Fensterglas als auch
Autosicherheitsglas lassen gerade von dem tiefenwirksamen
UVA-Licht den Löwenanteil durch.
Sonnenexposition verneinte der Berufskraftfahrer: "Ich sitze
doch den ganzen Tag in meinem LKW und bin kaum im Freien!" Wer
glaubt, dass Fensterscheiben von UV-induzierten Schäden
schützen, irrt gewaltig, betonte Professor Dr. CHRISTIANE BAYERL
von der Klinik für Dermatologie, Dr. Horst-Schmidt-Kliniken,
Wiesbaden, beim Praxis Update.
Langwelliges UVA geht zu 85% durch
Gerade das langwellige UV-A-Licht, das tief ins Gewebe
eindringt, wird von Fensterglas zu 85%, von Autosicherheitsglas
zu 70% durchgelassen. So erklärt sich auch, warum der Lupus-erythematodes-kranke
Lastwagenfahrer, dem die ganze Zeit die Sonne durchs
Seitenfenster auf die Stirn brutzelte, an der linken Schläfe
einen ausgeprägten LE-Herd entwickelte. (CG) |
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Zeitungsbericht Medical Tribune (Ärztezeitung) vom
23.01.2009 (44. Jahrgang Nr. 4) zu gefährlichen UVA-Strahlen
durch Fensterscheiben
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PKW mit Praxiswerbung gespickt / Was Praxen berufsrechtlich
heute alles erlaubt ist
Das "Wie", nicht das "Wo", zählt bei der Arztwerbung
WIESBADEN - Praxisreklame auf einem PKW. Bringt das was? Ist das
rechtlich überhaupt zulässig?
Die Fotos, die wir schon einmal in MT vorstellten, hat uns ein
MT-Leser übermittelt, der zu richtigen Zeit am richtigen Ort war
und schnell zur Kamera griff. Dieser Anblick hat (noch)
Seltenheitswert: ein Auto (offenbar des eines Pflegedienstes)
rundum gespickt mit Werbung für Praxen.
Werbeform erlaubt?
Darf man das eigentlich? Man darf, beantwortet der Wiesbadener
Rechtsanwalt HANS-JOACHIM SCHADE unsere entsprechende Frage,
wenn man bestimmte Spielregeln einhält. Vereinfacht gesagt,
lauten die so: Was auf dem Praxisschild stehen darf, das darf
auch auf einer Autotür stehen. Denn das Bundesverfassungsgericht
hat schon lange entschieden, dass Ärzten Medien jenseits von
Lokalzeitungen zur Verfügung stehen: Gemeindeblätter,
IHK-Mitteilungen, Jäger- oder Taucherfachblätter,
Kundenzeitungen, das lokale Radio etc.
Auf den Inhalt kommt es an
...
Ist eine derartige Werbung überhaupt sinnvoll? Rechtsanwalt
Schade meint "Ja".
Hohe Aufmerksamkeit
Der PKW eines ambulanten Pflegedienstes zum Beispiel ist am
Niederlassungsort viel unterwegs, wird entsprechend häufig
wahrgenommen und könnte ein guter Informationsträger sein.
Untersuchungen haben gezeigt, dass zumindest in größeren Orten
eine Arztpraxis im Schnitt nur 15% bis 20% der Menschen bekannt
ist. Außerdem ist das Interesse des Bürgers an sachlicher
Information, welcher Arzt eigentlich welche Leistungen anbietet,
groß.
Informationen gefragt
Und besonders für den Arzt, der in seiner schulmedizinischen,
eher kurativ ausgerichteten Praxis noch ein präventives (IGeL-)Angebot
aufbauen will, sind Werbemaßnahmen wichtig, erinnert
Rechtsanwalt Schade. (det) |
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